Deutsche Linguistik und Übersetzung: Prüfung 3./20. Juli
Wer beabsichtigt, die mündliche Prüfung am Verlängerungstermin des 20. Juli abzulegen (nach fristgerechter Anmeldung für den 3. Juli), muss seine Hausarbeit bis spätestens 6. Juli abgeben, andernfalls kann eine zeitgerechte Korrektur nicht gewährleistet werden.
Data di pubblicazione: 22/06/2020
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